Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inklusivleistungen
Unbegrenzte Kilometer, Kaskoschutz (CDW), Diebstahlschutz (THW), Haftpflichtversicherung (TPL), Erster zusätzlicher Fahrer, Flughafenfee, Mehrwertsteuer
Fahreralter
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre.
Das Höchstalter des Fahrers beträgt 75 Jahre.
Für Fahrer im Alter von 21 bis 23 Jahren wird eine Gebühr für junge Fahrer von 5 EUR pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 50 EUR pro Mietvorgang erhoben.
Eine Gebühr für Seniorenfahrer von 5 EUR pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 50 EUR pro Mietvorgang wird für Fahrer im Alter von 72 bis 75 Jahren erhoben.
Führerschein
Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der mindestens:
1 Jahr für die Fahrzeuggruppen Mini, Economy, Kompakt, Intermediate, Standard und Full Size.
3 Jahre für Luxus- und Premium-Fahrzeuggruppen.
Ebenso sind ein gültiger Personalausweis, ein gültiger Reisepass und eine Buchungsbestätigung bei der Abholung erforderlich.
Ein nationaler Führerschein wird akzeptiert, wenn der Fahrer einen gültigen Führerschein mit lateinischen Buchstaben besitzt.
Wenn der nationale Führerschein keine lateinischen Buchstaben enthält, ist ein gültiger Internationaler Führerschein erforderlich.
Der Internationale Führerschein muss zusammen mit dem Original des nationalen Führerscheins des Fahrers vorgelegt werden.
Mieter mit Führerscheinen aus Ländern, die nicht Teil des Internationalen Führerscheinabkommens sind, sollten eine beglaubigte englische Übersetzung mitführen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, zusätzliche Ausweisdokumente anzufordern oder weitere Identitätsprüfungen vorzunehmen.
Alle zusätzlichen Fahrer müssen die gleichen Lizenz- und Identifikationsanforderungen wie der Hauptfahrer erfüllen.
Versicherungsschutz inbegriffen
Kaskoschutz (CDW)
Er ist im Mietpreis enthalten.
Der Kaskoschutz reduziert die Schadenshaftung des Kunden auf den Selbstbehalt/die Selbstbeteiligung.
Der Selbstbehalt des CDW hängt von der Fahrzeuggruppe ab:
Der Selbstbehalt für Mini-, Economy- und Kompaktfahrzeuggruppen beträgt 600 EUR.
Der Selbstbehalt für Kombi, Kompakt-SUV und Intermediate-Fahrzeuggruppen beträgt 750 EUR.
Der Selbstbehalt für Intermediate-SUV und Full-Size-SUV-Fahrzeuggruppen beträgt 850 EUR.
Der Selbstbehalt für 7-Sitzer-Van-Gruppen beträgt 950 EUR.
Der Selbstbehalt für 9-Sitzer-Van-Gruppen und Luxus-Cabriolet-Fahrzeuggruppen beträgt 1.100 EUR.
Diebstahlschutz (THW)
Er ist im Mietpreis enthalten.
Der Diebstahlschutz reduziert die finanzielle Verantwortung des Kunden für Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs auf den Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt des THW hängt von der Fahrzeuggruppe ab:
Der Selbstbehalt für Mini-, Economy- und Kompaktfahrzeuggruppen beträgt 600 EUR.
Der Selbstbehalt für Kombi, Kompakt-SUV und Intermediate-Fahrzeuggruppen beträgt 750 EUR.
Der Selbstbehalt für Intermediate-SUV und Full-Size-SUV-Fahrzeuggruppen beträgt 850 EUR.
Der Selbstbehalt für 7-Sitzer-Van-Gruppen beträgt 950 EUR.
Der Selbstbehalt für 9-Sitzer-Van-Gruppen und Luxus-Cabriolet-Fahrzeuggruppen beträgt 1.100 EUR.
Haftpflichtversicherung (TPL)
Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten.
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug umfasst die Haftpflichtversicherung mit begrenztem Schutz für Personenschäden und Sachschäden.
Bitte beachten Sie: Die Unfallanzeige sollte immer ausgefüllt werden, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Wenn ein Dritter an einem Vorfall beteiligt ist, sollten die Kunden immer die Polizei zu dem Vorfall rufen. Im Falle von Fahrzeugschäden oder Diebstahl des Fahrzeugs wird eine Verwaltungsgebühr (D.A.F.) von 50 EUR dem Fahrer berechnet. Diese Gebühr gilt unabhängig davon, wer schuld ist.
Versicherungsausschlüsse
Der Kaskoschutz deckt keine Schäden ab, die am Unterboden des Fahrzeugs, im Innenraum des Fahrzeugs (Fahrgastraum), bei Reifenpannen, Radschäden, Innenschäden, Windschutzscheibenschäden, falschem Kraftstoff, Schäden an Scheinwerfern oder Linsen, mechanischen Schäden, Spiegeln, Autoschlüsselschäden oder -verlust, an der Antenne auftreten.
Der Kaskoschutz wird ungültig, wenn der Schaden durch folgende Ursachen entsteht: Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, unbefugte Fahrer, Rennen oder Geschwindigkeitswettbewerbe, unlizenzierte Fahrer oder Fahrerschulung, Fahren über Staats- oder internationale Grenzen in Verletzung des Mietvertrags, Abschleppen oder Schieben, vorsätzliche Beschädigung, einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit, das Verlassen einer regelmäßig gewarteten Straße, die Nutzung des Fahrzeugs für den gewerblichen Transport, Verstoß gegen lokale Verkehrsregeln, das Versäumnis, die Autoschlüssel zu sichern oder das Fahrzeug zu verschließen.
Der versuchte Diebstahl des Fahrzeugs, der Verlust von Autoschlüsseln, der Diebstahl persönlicher Gegenstände im Fahrzeug, höhere Gewalt und Terroranschläge sind durch keine Versicherung abgedeckt. Der Autoschlüssel und das Polizeidokument für das gemeldete gestohlene Fahrzeug müssen immer vorgelegt werden, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
Optionale Versicherungen / Reduktion der Selbstbeteiligung und Kaution
SUPER KASKOSCHUTZ (SCDW)
Der Super Kaskoschutz (SCDW) ist eine optionale Versicherung und reduziert den Selbstbehalt des CDW, für den Sie im Falle eines Schadens oder Diebstahls verantwortlich sind.
Der Selbstbehalt des SCDW hängt von der Fahrzeuggruppe ab:
Der Selbstbehalt für Mini-, Economy- und Kompaktfahrzeuggruppen beträgt 300 EUR.
Der Selbstbehalt für Kombi, Kompakt-SUV und Intermediate-Fahrzeuggruppen beträgt 400 EUR.
Der Selbstbehalt für Intermediate-SUV und Full-Size-SUV-Fahrzeuggruppen beträgt 450 EUR.
Der Selbstbehalt für 7-Sitzer-Van-Gruppen beträgt 500 EUR.
Der Selbstbehalt für 9-Sitzer-Van-Gruppen und Luxus-Cabriolet-Fahrzeuggruppen beträgt 600 EUR.
SCDW deckt keine Schäden ab, die am Unterboden des Fahrzeugs, im Innenraum des Fahrzeugs (Fahrgastraum), bei Reifenpannen, Radschäden, Innenschäden, Windschutzscheibenschäden, falschem Kraftstoff, Schäden an Scheinwerfern oder Linsen, mechanischen Schäden, Spiegeln, Autoschlüsselschäden / -verlust, der Antenne, Rädern, Reifen, Schäden durch gefährliche Substanzen und höhere Gewalt sowie Terroranschläge entstehen.
SCDW wird ungültig, wenn der Schaden durch folgende Ursachen entsteht: Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, unbefugte Fahrer, Rennen oder Geschwindigkeitswettbewerbe, unlizenzierte Fahrer oder Fahrerschulung, Fahren über Staats- oder internationale Grenzen in Verletzung des Mietvertrags, Abschleppen oder Schieben, vorsätzliche Beschädigung, einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit, das Verlassen einer regelmäßig gewarteten Straße, die Nutzung des Fahrzeugs für den gewerblichen Transport, Verstoß gegen lokale Verkehrsregeln, das Versäumnis, die Autoschlüssel zu sichern oder das Fahrzeug zu verschließen.
Der versuchte Diebstahl des Fahrzeugs, der Verlust von Autoschlüsseln, der Diebstahl persönlicher Gegenstände im Fahrzeug, höhere Gewalt und Terroranschläge sind durch keine Versicherung abgedeckt. Der Autoschlüssel und das Polizeidokument für das gemeldete gestohlene Fahrzeug müssen immer vorgelegt werden, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
SCDW ist optional und kann an der Mietstation gekauft werden. Weitere Informationen erhalten Sie an der Mietstation.
VOLLSTÄNDIGER SCHADENERSATZ (FDW)
Der vollständige Schadenersatz (FDW) ist optional und reduziert den Selbstbehalt des SCDW auf null Verantwortung im Falle eines Schadens oder Diebstahls.
FDW deckt keine mechanischen Schäden und keine Schäden / Verlust von Autoschlüsseln ab.
FDW wird ungültig, wenn der Schaden durch folgende Ursachen entsteht: Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, unbefugte Fahrer, Rennen oder Geschwindigkeitswettbewerbe, unlizenzierte Fahrer oder Fahrerschulung, Fahren über Staats- oder internationale Grenzen in Verletzung des Mietvertrags, Abschleppen oder Schieben, vorsätzliche Beschädigung, einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit, das Verlassen einer regelmäßig gewarteten Straße, die Nutzung des Fahrzeugs für den gewerblichen Transport, Verstoß gegen lokale Verkehrsregeln, das Versäumnis, die Autoschlüssel zu sichern oder das Fahrzeug zu verschließen.
Der versuchte Diebstahl des Fahrzeugs, der Verlust von Autoschlüsseln, der Diebstahl persönlicher Gegenstände im Fahrzeug, höhere Gewalt und Terroranschläge sind durch keine Versicherung abgedeckt. Der Autoschlüssel und das Polizeidokument für das gemeldete gestohlene Fahrzeug müssen immer vorgelegt werden, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
FDW ist optional und kann an der Mietstation gekauft werden. Weitere Informationen erhalten Sie an der Mietstation.
Gebühren
Die Flughafengebühr ist im Mietpreis enthalten.
Weitere Gebühren:
1. Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet. Wenn Spuren von Rauch im Fahrzeug gefunden werden, wird eine Strafgebühr von 50 EUR erhoben.
2. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Kosten für Verkehrsverstöße, wie z. B. Geschwindigkeitsübertretungen oder Parkstrafen oder Mautumgehung, während der Mietzeit zu decken. Der Anbieter erhebt eine Gebühr von 50 EUR für die Verwaltung von Bußgeldern sowie alle relevanten Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente (Postgebühren usw.).
3. Fahrzeuge, die mit verschmutztem Innenraum oder extrem verschmutztem Außenbereich zurückgegeben werden, die nicht mit normaler/common Reinigung gereinigt werden können, werden mit einer Gebühr von 50 EUR für die biologische Reinigung des Fahrzeugs belastet.
4. Ersatzschlüssel im Falle eines verlorenen oder beschädigten Schlüssels werden mit 200 EUR plus einer Verwaltungsgebühr von 50 EUR berechnet.
5. Eine Gebühr von 100 EUR wird erhoben, wenn das Fahrzeug von einer regelmäßig gewarteten Straße ab